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Derag Hotel and Living - Hotel and Serviced Apartments

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Das Unternehmen

Derag Hotel and Living - AGB Derag Hotels Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Realbesitz-Gesellschaft m.b.H

I. Geltungsbereich [top]

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Realbesitz-Gesellschaft m.b.H., DERAG Hotel Kaiser Franz Joseph, (kurz: Hotel) abgeschlossen werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere Rezeptionsbereich) aus und werden dem Kunden bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Überlassung und widmungsgemäße Benutzung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  3. Ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Hotels darf das überlassene Zimmer weder entgeltlich noch unentgeltlich, ganz oder teilweise, dritten Personen überlassen werden, auf welche Weise und in welcher rechtlichen Form auch immer.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung [top]

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung, mit Ausnahme von Personenschäden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung [top]

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen und den Vertrag zu beenden.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Vorauszahlung und die Sicherheitsleistung sind unverzinslich.
  7. Die allfällige vorübergehende Nichtverwendbarkeit von Teilen des Vertragsgegenstandes, notwendige Reparaturarbeiten und damit allenfalls verbundene Unannehmlichkeiten berechtigen den Kunden nicht, Entgeltsminderung zu begehren.
  8. Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Räume nur vorübergehend außerhalb seines ordentlichen Wohnsitzes benützen.
  9. Die Einstellung von Fahrzeugen und andere Sonderleistungen des Hotels, wie Telefonkosten u.a.m. sind nicht im Zimmerpreis eingeschlossen und sind gesondert zu bezahlen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) [top]

  1. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er ein Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
  2. Der vereinbarte Preis aus dem Vertrag ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber   dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine vom Hotel zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren und Stornierungskosten (Stornogebühren) zu verlangen. Bei einer Buchung ab 15 Tage fallen bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise keine Stornogebühren, unter 7 Tagen vor Anreise EUR 50,-- pauschal an, bei Nichtanreise und nicht erfolgter Stornierung hat der Kunde dem Hotel EUR 130,-- zu ersetzen. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  5. Liegt eine Buchung unter 15 Tage vor, so hat der Kunde dem Hotel bei Nichtanreise und nicht erfolgter rechtzeitiger Stornierung 80 % des Logierpreises der ersten Nacht zu ersetzen. Bis 24 Stunden vor Anreise bei einer Buchung unter 15 Tage fallen keine Stornogebühren an .Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

V. Rücktritt des Hotels [top]

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies auch dann, wenn der Kunde seinen sonstigen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, unbeschadet eventueller dem Hotel darüber hinaus gesetzlich eingeräumter Möglichkeiten, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung, somit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Beachtung eines bestimmten Termins jederzeit auch während Vertragsdauer durch einseitige Erklärung aufzulösen, beispielsweise falls
    ·  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
       die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    ·  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tat-
       sachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
       werden;
    ·  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan-
       spruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbe-
       trieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
       Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    ·  der Kunde sich verpflichtet, das Hotel unverzüglich unaufgefordert,
       spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass
       die Leistungsbedingungen und/oder die Veranstaltung, sei es auf-
       grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters
       geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des
       Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaß-
       nahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel auf-
       weisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des
       Hotels.
       Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröf-
       fentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht,
       die Veranstaltung abzusagen.
    ·  ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbe-
       dingungen vorliegt.
    ·  wegen langwieriger und infektiöser Erkrankung des Kunden
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadenersatzansprüchen des Hotels gelten unter Berücksichtigung des Punktes II die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe [top]

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen  Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers  bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %.
  4. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist bis 14 Tage vor Vertragende eine neue Reservierung vorzunehmen.  Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Das Hotel hat den Kunden vor Ablauf der Frist  nochmals auf die Folgen hinzuweisen.
  5. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar; der Kunde räumt hiermit dem Hotel für diesen Fall das Recht ein, vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die vom Kunden eingebrachten Gegenstände unter Ausübung des Pfandrechtes vorläufig auf Kosten und Gefahr des Kunden - in einem Abstellraum oder auf sonstige geeignete Weise - einzulagern
  6. Das Hotel hat für seine Forderungen ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden.

VII. Haftung des Hotels [top]

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Das Hotel ist nicht Verwahrer der vom Kunden in das Zimmer eingebrachten Gegenstände, haftet daher nicht für deren Schicksal. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hotel von ihm eingebrachte Gegenstände, die er - aus welchem Grund auch immer - trotz erfolgter Benachrichtigung länger als 6 Wochen über das Vertragsende hinaus nicht vom Hotel abholt, auf seine Rechnung verwerten oder vernichten lässt und den dem Hotel zustehenden Anspruch für Aufwand, insbesondere die Lagergebühr, von einem allfälligen Erlös in Abzug bringt. Ein allfälliger den Verwertungserlös übersteigender Lagerzins ist damit nicht abgegolten. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einsprüche erhoben werden.

VIII. Schlussbestimmungen [top]

  1. Dem Hotel bzw. Vertretern des Hotels steht es auf Vertragsdauer frei, das Zimmer zu betreten, um die Einhaltung des Vertrages sowie den Zustand des Zimmers zu überprüfen und um Reparaturarbeiten durchzuführen.
  2. Für durch unsachgemäße Nutzung der Kochstelle, Hantieren am Brandmelder oder unzulässiger Verwendung von Elektrogeräten verursachte Kosten, z.B. Feuerwehreinsätze, haftet der Kunde in vollem Umfang.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  5. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das für das Hotel sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, außer:
    ·  der Kunde hat als Verbraucher einen im Inland gelegenen Beschäf-
       tigungsort oder Wohnsitz; in diesem Fall wird als Gerichtsstand
       jener Ort, der vom Kunden in der Anmeldung bekannt gegeben
       wurde, vereinbart;
    ·  der Kunde hat als Verbraucher nur einen inländischen Beschäf-
       tigungsort; in diesem Fall wird dieser als Gerichtsstand vereinbart.
  6. Es gilt österreichisches Recht.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 Stand: 01.02.2004

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